AGBs und Datenschutzhinweis

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse mit begrenzter Stundenanzahl und Workshops

(Stand: 24.05.2019)
 

Die Anmeldung ist mit Eingang des vollständig ausgefüllten und (bei schriftlicher Anmeldung) unterschriebenen Anmeldeformulars verbindlich, verpflichtet zur Zahlung und Ihr Platz ist gesichert.

 

Ist der Kurs/Workshop bereits belegt oder findet er/finden diese nicht statt, so erhalten Sie von uns eine Nachricht, dass Sie nicht daran teilnehmen können. In diesem Fall werden die überwiesenen Gebühren komplett zurückerstattet. Workshopgebühren werden erst nach dem stattgefundenen Workshop eingezogen.

 

Stornierung/Abmeldung:

Eine Stornierung ist bis zu 14 Tage vor Kurs-/Workshopbeginn kostenfrei möglich und muss schriftlich erfolgen; danach werden die Kurs-/Workshopgebühren zu 50% fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Beginns oder später vom Kurs/Workshop ist der volle Beitrag zu entrichten (auch im Krankheitsfall). Ein Ersatzteilnehmer kann geschickt werden.

 

Unterrichtsausfall:

Unterrichtsstunden bei Kursen mit begrenzter Stundenanzahl, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt.

 

Nichtteilnahme/Nichterscheinen:

Unterrichtsstunden bei Kursen mit begrenzter Stundenanzahl, die der Teilnehmer durch Krankheit, eigenem Urlaub, höherer Gewalt oder sonstigen persönlichen Gründen versäumt, sind honorarpflichtig und das Nichterscheinen, egal aus welchem Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumte Unterrichtsstunden bei Kursen mit begrenzter Stundenanzahl können innerhalb des angemeldeten Zeitraums in anderen Kursen nachgeholt werden, sofern dies im Rahmen des vorhandenen Unterrichtsbetriebes möglich ist. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

 

Ferienregelung:

An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, Faschingsdienstag und in den Weihnachtsferien entfällt der Unterricht. In allen anderen Schulferien findet der Unterricht für die Erwachsenen- und Teensklassen statt. Nur die Kinderkurse entfallen in allen Schulferien.

In den Sommerferien wird ein Ferienprogramm mit offenen Stunden für alle Sparten und Niveaus angeboten, das alle Vertragsschüler kostenfrei nutzen können.

 

Minderjährige Teilnehmer:

Minderjährige Teilnehmer müssen von deren Erziehungsberechtigten an- bzw. abgemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihrem Kind in den Schulräumen verursachten Schäden.

 

Haftung:

Die Tanzfabrik übernimmt bei Verlust und Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Wertsachen keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer bestätigt, sportgesund zu sein.

 

Weitergabe/Aufzeichnung/Veröffentlichung/Aufführung der Kursinhalte:

Choreografien, die im Unterricht der Tanzfabrik Julia Kempken einstudiert werden, dürfen ohne schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Dozenten weder weitergegeben werden (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) noch kopiert, veröffentlicht (z.B. im Internet) oder aufgeführt werden. Ausschließlich angemeldete Teilnehmer, nicht aber Zuschauer dürfen - nur nach Zustimmung durch den Dozenten -  die Unterrichtsinhalte mitfilmen oder aufschreiben.

 

Datenschutzhinweis:

Die Daten werden für die Anmeldung benötigt, ohne Angabe ist keine Teilnahme möglich. Die Daten werden nicht an Dritte gegeben, nur bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und anschließend gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

Allgemeines:

Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nürnberg.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Unterrichtsvertrag der Tanzfabrik Julia Kempken
(Stand: 01.05.2021)

Ferienregelung:

An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, Faschingsdienstag sowie in den Weihnachts- und Sommerferien entfällt der Unterricht. In allen anderen Schulferien findet der Unterricht für die Erwachsenen- und Teenskurse statt, nur die Kinderkurse entfallen in allen Schulferien.

In den Sommerferien wird ein spezielles Ferienprogramm mit offenen Klassen für nahezu alle Sparten und Niveaus angeboten, das die Vertragsschüler*innen kostenfrei nutzen können.

 

Gebührenänderungen:

Preisänderungen sind vorbehalten, werden jedoch allen Schüler*innen, bzw. deren Erziehungsberechtigten mindestens drei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt. Diese Mitteilung ist auch per E-Mail Benachrichtigung verbindlich.

 

Unterrichtsausfall:

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt oder in Parallelkursen angeboten.

 

Nichtteilnahme/Nichterscheinen:

Stunden, die der/ die Schüler*in durch Krankheit, eigenem Urlaub, höherer Gewalt oder sonstigen persönlichen Gründen versäumt, sind honorarpflichtig und das Nichterscheinen, egal aus welchem Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Versäumte Stunden können innerhalb der Vertragsdauer in anderen Kursen nachgeholt werden, sofern dies im Rahmen des vorhandenen Unterrichtsbetriebes möglich ist. Nimmt ein/ eine Schüler*in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

 

Änderungen des Stundenplans und Dozentenwechsel:

Sind der Schulleitung vorbehalten und werden so früh wie möglich angekündigt. Sie sind kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

 

Höhere Gewalt – Pandemiebedingt:

Um im Falle einer Pandemie die Einhaltung der behördlich geforderten Infektionsschutzmaßnahmen zu garantieren, können die vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit zum Schutz aller Schüler*innen und Mitarbeiter*innen einseitig durch die Schule geändert werden. Hierzu zählen insbesondere die Vorschriften zum Tragen von Schutzkleidung in öffentlichen Bereichen, Abstandsregeln, Änderungen des Essens- & Getränkeangebotes, Verkürzung der Unterrichtsstunden, Wegfall der Umkleidemöglichkeiten und Duschen, Testpflicht oder Ersatz des

 

Präsenz Unterrichtsangebotes durch Online-Unterricht.

Diese einseitigen Änderungen der vereinbarten Leistung durch die Tanzschule haben KEINEN Einfluss auf den im Vertrag oder der Anmeldung vereinbarten Gebühren. Die Änderungen der vereinbarten Leistung müssen dabei für den/die Schüler*in nachvollziehbar im direkten Zusammenhang mit den behördlichen geforderten Infektionsschutzmaßnahmen, wie z.B. dem Abstandsgebot, stehen. Diese Maßnahmen können sich im Laufe einer Pandemie ändern. Es ergibt sich daraus kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

 

Minderjährige Schüler*innen:

Minderjährige Schüler*innen müssen von deren Erziehungsberechtigten an- bzw. abgemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihrem Kind in den Schulräumen verursachten Schäden.

 

Haftung:

Die Tanzfabrik übernimmt bei Verlust und Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Wertsachen keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der/ die Schüler*in bestätigt, sportgesund zu sein.

 

Weitergabe/Aufzeichnung/Veröffentlichung/Aufführung der Kursinhalte:

Choreografien, die im Unterricht der Tanzfabrik Julia Kempken einstudiert werden, dürfen ohne schriftliche Erlaubnis des/ der jeweiligen Dozenten/ Dozentin weder weitergegeben werden (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) noch kopiert, veröffentlicht (z.B. im Internet) oder aufgeführt werden. Ausschließlich angemeldete Schüler*innen, nicht aber Zuschauer dürfen - nur nach Zustimmung durch den/ die Dozenten/ Dozentin - die Unterrichtsinhalte mitfilmen oder aufschreiben.

 

Datenschutzhinweis:

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt, verarbeitet und nutzt die Tanzfabrik Julia Kempken personenbezogene Daten ihrer Schüler*innen und Mitarbeiter*innen unter Beachtung der Vorgaben der EU Datenschutz – Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Hierbei handelt es sich um Name und Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Geburts- und Eintrittsdatum.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jede(r) Tanzschüler*in und Mitarbeiter*in das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner/ihrer Daten nach Art. 15-17 DSGVO, ebenso das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht nach Art. 18-21DSGVO. Die Daten der Tanzschüler*innen und Mitarbeiter*innen werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme durch

Dritte geschützt. Obwohl die Tanzfabrik Julia Kempken einer Dachorganisation angehört, werden die Daten ihrer Schüler*innen und Mitarbeiter*innen ausschließlich intern genutzt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Es erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Daten in ihren Publikationen, auf ihrer Webseite und ihren Seiten in den Sozialen Medien, ausgenommen die Bekanntgabe der Namen ihrer Mitarbeiter*innen. Den Mitarbeiter*innen der Tanzfabrik Julia Kempken ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen Zwecken als zur jeweiligen Aufgabenerfüllung zu bearbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach der Beendigung ihrer Funktion oder nach ihrem Ausscheiden aus der Tanzfabrik Julia Kempken. Die Tanzfabrik Julia Kempken veröffentlicht Bilder von ihren Veranstaltungen in ihren Publikationen, auf ihrer Webseite und ihren Seiten in den Sozialen Medien, auf denen auch Tanzschüler*Innen abgebildet sein können. Abbildungen von einzelnen Tanzschüler*Innen bedürfen der Einwilligung der Betroffenen.

 

Ordentliche Kündigung:

Bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie umgehend per Mail.

 

Außerordentliches Kündigungsrecht:

1. Sofern ein/e Schüler*in wegen Umzug, der die Entfernung zur Tanzfabrik unzumutbar macht, das Training abbrechen muss, kann er bei Vorlage des behördlichen Nachweises mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie umgehend per Mail.

2. Bei Krankheit, die zu einer Sportunfähigkeit führt oder voraussichtlich länger als 6 Wochen andauern wird, sowie einer Schwangerschaft, nachgewiesen durch ein ärztliches Attest, kann der/ die Schüler*in ebenfalls den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie umgehend per Mail.

 

Vertragspause:

Für längere Abwesenheit über mehr als 3 Monate (z.B. Auslandsstudium, Operation, Schwangerschaft etc.) kann eine ruhende Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich beantragt werden. Hierfür ist ein gültiger Nachweis zu erbringen.

Im Ruhezeitraum wird kein Beitrag bezahlt und es werden keine Stunden besucht. Nach Beendigung der Pause, die maximal 6 Monate dauern darf, wird die Vertragslaufzeit um die Dauer der jeweiligen Pause verlängert. Eine Bestätigung über die Vertragspause erhalten Sie umgehend per Mail.

 

Vertragsänderung:

Eine Verringerung von mehreren Kursen oder einer der Flatrates auf weniger Kurse pro Monat ist innerhalb der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Die Laufzeit des Vertrags bleibt davon unberührt! Formulare hierfür erhalten Sie am Infopoint. Die Gebühr wird neu berechnet. Bei einer Erhöhung der Anzahl der Kurse oder bei Umstellung der Vertragslaufzeit muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Alle vorher abgeschlossenen Verträge sind dann gegenstandslos.

 

Allgemeines:

Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nürnberg.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf einer 10er Karte Tanz oder Fitness
(Stand: 24.05.2019)


Der Kauf ist mit Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.

 

Unterrichtsausfall:

Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Lehrers ausfallen, werden außerhalb des regelmäßigen Unterrichtsplanes nachgeholt.

 

Ferienregelung:

An gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, Faschingsdienstag und in den Weihnachtsferien entfällt der Unterricht. In allen anderen Schulferien findet der Unterricht für die Erwachsenen- und Teenskurse statt. Nur die Kinderkurse entfallen in allen Schulferien.

In den Sommerferien wird ein Ferienprogramm mit offenen Stunden für alle Sparten und Niveaus angeboten, das alle Vertragsschüler kostenfrei nutzen können.

 

Änderungen des Stundenplans und Dozentenwechsel:

Sind der Schulleitung vorbehalten und werden so früh wie möglich angekündigt.
 

Minderjährige Teilnehmer:

Minderjährige Teilnehmer müssen von deren Erziehungsberechtigten an- bzw. abgemeldet werden.

Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihrem Kind in den Schulräumen verursachten Schäden.

 

Haftung:

Die Tanzfabrik übernimmt bei Verlust und Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen oder Wertsachen keine Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer bestätigt, sportgesund zu sein.

 

Weitergabe/Aufzeichnung/Veröffentlichung/Aufführung der Kursinhalte:

Choreografien, die im Unterricht der Tanzfabrik Julia Kempken einstudiert werden, dürfen ohne schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Dozenten weder weitergegeben werden (egal ob entgeltlich oder unentgeltlich) noch kopiert, veröffentlicht (z.B. im Internet) oder aufgeführt werden. Ausschließlich angemeldete Teilnehmer, nicht aber Zuschauer dürfen - nur nach Zustimmung durch den Dozenten -  die Unterrichtsinhalte mitfilmen oder aufschreiben.

 

Datenschutzhinweis:

Die Daten werden für die Anmeldung benötigt, ohne Angabe ist keine Teilnahme möglich. Die Daten werden nicht an Dritte gegeben, nur bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und anschließend gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

 

Allgemeines:

Der Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Nürnberg.